Sonntag, 19. September 2010

»Goldene Regel« von Sebastian Paul

Gibt es eine »Goldene Regel« für die Gesamtvermögensanlage? 


Für die Aufteilung von Anlagevermögen gab es früher eme Faustregel: ein Drittel eine Immobilie, ein Drittel Anleihen, das restliche Drittel in Aktien. Aber diese Auf teilung gilt nicht uneingeschränkt für jeder­mann. Sie ist abhängig vom Umfang des Vermögens, von zu erwartenden Vermögenszuwächsen (etwa aufgrund einer Erb­schaft), von der Höhe und Sicherheit des Einkommens sowie von der persönlichen Risikobereitschaft. Die Höhe des Aktienanteils sollte davon abhängen, ob die Kurse zur Anlage besonders günstig erscheinen, etwa nach einer überstandenen Baisse, oder ob die internationalen Aktien­börsen bereits auf Kursgewinne von 40 Prozent und mehr in den letzten zwölf bis zwanzig Monaten zurückblicken können. In diesem Falle sollte der Aktienanteil stark reduziert werden. Abbildung 1 zeigt, wie ein vorsichtiger Anleger, der auch über Immobilienbesitz verfügt, sein Vermögen aufteilen könnte. Nach kräftig gestiegenen Aktienkursen und ersten Warnzeichen hält er sei­nen Aktienanteil klein. Nach einer Baisse und entsprechenden Kaufsignalen vergrößert er ihn wieder. Früher war es auch üblich, einen Teil seines Vermögens in Gold anzulegen, wenn man der Geldpolitik seines Staates nicht traute. In diesem Jahrhundert hat es in Deutschland ja schon zwei Währungsreformen gegeben. Sparbücher und festverzins­liche Wertpapiere (Anleihen) wurden wertlos, während Gold damals wie Immobilien ein inflationsbeständiger Sachwert blieb. Mit der weltweiten konsequenten Inflationsbekämp­fung seit Beginn der achtziger Jahre wurde jedoch deutlich, dass auch Immobilien und Gold im Preis stark fallen können. Neuerdings erlebte Gold als Anlage wieder einen gewaltigen Aufschwung, weil die Anleger der ungehemmten Geldmengen­erweiterung durch die Bush-Regierung und US-Zentralbank misstrauten.

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